Zuzahlungen – wozu eigentlich?
Insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro haben die gesetzlich Krankenversicherten 2010 in den Apotheken für rezeptpflichtige Medikamente zugezahlt. (Foto: PhotoSG/Fotolia) Nachgeforscht: Wann Patienten für Medizin in die eigene Tasche greifen müssen.
Mit dem Krankenversicherungsbeitrag ist die medizinische Versorgung für Patienten in Deutschland keineswegs abgeglichen. Gesetzlich Versicherte müssen zum Beispiel für viele Medikamente in der Apotheke noch zuzahlen. Für welche und wie viel – dazu gibt es genaue Regeln.
Warum muss man überhaupt zuzahlen?
Die Frage ist berechtigt, denn immerhin zahlen Arbeitnehmer jeden Monat 8,2 Prozent ihres Lohns (der Arbeitnehmeranteil des Beitragssatzes von 15,5 Prozent) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Allerdings reicht das zur Finanzierung des Gesundheitssystems nicht aus. Außerdem sollen die Versicherten durch die Zuzahlungen zu einem „kostenbewussten und verantwortungsvollen“ Umgang mit den Leistungen der GKV bewegt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium sagt. Für die Kassen lohnt sich das: Laut dem Deutschen Apothekerverband haben die Versicherten 2010 allein für verschreibungspflichtige Arzneimittel rund 1,8 Milliarden Euro zugezahlt.
Wofür muss man zuzahlen?
Zuzahlen müssen Versicherte für Arzneimittel, aber auch für Heil- und Hilfsmittel (Massagen, Prothesen, Krücken), für die stationäre Behandlung im Krankenhaus oder die häusliche Krankenpflege. Auch die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung.
Wie lauten die Bestimmungen bei Arzneimitteln?
Rezeptfreie Mittel müssen in der Regel komplett selbst bezahlt werden – außer für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Für verschreibungspflichtige Medikamente müssen volljährige Patienten zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen – allerdings mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das heißt: Kostet das Mittel acht Euro, fallen fünf Euro Zuzahlung an; kostet es 55 Euro, sind es 5,50 Euro; kostet es 300 Euro, sind es zehn Euro. Ist das Medikament billiger als fünf Euro, ist nur der Verkaufspreis fällig.
Das wird bei Schwerkranken aber teuer.
Es gibt eine Belastungsgrenze: Jeder zahlt maximal zwei Prozent des zu berücksichtigenden Bruttojahreseinkommens zu. Für Familienmitglieder werden davon noch Freibeträge abgezogen. Ein Alleinstehender, der 25.000 Euro im Jahr verdient, müsste also maximal 250 Euro pro Jahr zuzahlen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.
Ist für alle rezeptpflichtigen Medikamente eine Zuzahlung fällig?
Nein, es gibt Ausnahmen: zum Beispiel viele Rabattarzneimittel. Das sind Produkte, mit deren Herstellern die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Außerdem muss nichts zugezahlt werden, wenn ein Medikament mindestens 30 Prozent günstiger ist als der vereinbarte Festbetrag. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Medikamente nämlich nicht automatisch den Herstellerpreis, sondern nur vom GKV-Spitzenverband bestimmte Festbeträge. Diese gelten immer für Gruppen vergleichbarer Medikamente. Verschreibt der Arzt ein Medikament, dessen Verkaufspreis über dem Festbetrag liegt, muss der Patient die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen – zusätzlich zur fälligen Zuzahlung. Das gilt übrigens auch bei einer Zuzahlungsbefreiung.

