Zuschüsse: Wenn ein Angehöriger ins Heim muss
Wenn Angehörige die Pflege zuhause nicht leisten können, muss über den Umzug ins Heim nachgedacht werden. (Foto: Absolut/Fotolia)Welche finanziellen Zuschüsse gibt es für die stationäre Pflege?
(dbp/spo) „Ambulant vor stationär“ – dieses Prinzip gilt in der Deutschen Pflegeversicherung. Doch manchmal ist die Entscheidung für eine stationäre Pflege unvermeidbar. Die Pflegekassen leisten dann dafür finanzielle Unterstützung.
Eine stationäre Pflege kann notwendig werden, wenn es in der Familie niemanden gibt, der die häusliche Pflege übernehmen kann oder will, wenn die Pflegenden zuhause mit dieser Aufgabe überfordert sind oder die Wohnung nicht dafür geeignet ist.
Ein Grund kann auch sein, dass der Pflegebedürftige sich selbst oder andere in irgendeiner Art und Weise gefährdet. Diese Kriterien haben die Spitzenverbände der Pflegekassen in den Pflegebedürftigkeits-Richtlinien festgelegt.
Der MDK prüft die Notwendigkeit
Bei Menschen, denen vom Medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkasse die Pflegestufe eins oder zwei zugeordnet wurde, wird die Notwendigkeit der vollstationären Unterbringung nach dem entsprechenden Antrag an die zuständige Pflegekasse noch einmal vom MDK geprüft. Bei Pflegestufe drei dagegen entfällt diese Prüfung – hier wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums eine Notwendigkeit vorausgesetzt.
Wird anerkannt, dass eine vollstationäre Pflege nötig ist, bekommt der Betroffene aus der gesetzlichen Pflegeversicherung folgende Leistungen:
- Für Pflegestufe I monatlich 1023 Euro
- Für Pflegestufe II monatlich 1279 Euro
- Für Pflegestufe III monatlich 1550 Euro
- Härtefälle erhalten bis zu 1918 Euro pro Monat
Wichtig: Das Geld wird von den Pflegekassen direkt an das Pflegeheim überwiesen. Es darf nur für medizinische und pflegerische Tätigkeiten sowie die soziale Betreuung verwendet werden. Insgesamt darf die Pflegeversicherung laut Gesetz nur für maximal 75 Prozent der gesamten Heimkosten aufkommen.
Die Kasse zahlt maximal 75 Prozent
Ein Beispiel: Kostet das Pflegeheim monatlich 1600 Euro, wären 75 Prozent davon 1200 Euro. Ein Pflegebedürftiger der Stufe II würde hier also statt 1279 Euro nur 1200 Euro erhalten. 25 Prozent der Kosten muss der Pflegebedürftige auf jeden Fall selbst tragen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er sich an das zuständige Sozialamt wenden und Unterstützung beantragen.
Erkennt die Pflegekasse die Notwendigkeit der vollstationären Betreuung nicht an, können Betroffene und Angehörige trotzdem diesen Weg wählen. Allerdings fallen dann die Zuschüsse zu den Pflegekosten teils geringer aus.
Im Gesetz über die Soziale Pflegeversicherung ist festgelegt, dass in diesem Fall nur die Sätze aus der Pflegesachleistung zu zahlen sind. Das wären:
- Für Pflegestufe I monatlich 450 Euro
- Für Pflegestufe II monatlich 1100 Euro
- Für Pflegestufe III monatlich 1550 Euro. Die Sätze in dieser Stufe entsprechen den oben genannten Leistungen, weil die Kassen bei Pflegestufe III voraussetzen, dass eine vollstationäre Pflege nötig ist.

