Wer muss Zusatzbeiträge zahlen?
Bei einer Familienversicherung muss nur der Versicherungsnehmer den von der Kasse festgelegten Zusatzbeitrag zahlen. (Foto: NMedia Images/Fotolia) Nachgeforscht: Was auf gesetzlich Krankenversicherte zukommen kann.
„Garantiert kein Zusatzbeitrag in diesem Jahr!“: Statt mit Service oder inhaltlichen Leistungen umwerben manche Krankenkassen potenzielle neue Mitglieder mit Slogans wie diesen. Doch warum verlangen manche Kassen eigentlich Zusatzbeiträge und kommt man als Versicherter um die Zahlung herum?
Wer erhebt Zusatzbeiträge?
Seit Einführung des Gesundheitsfonds gibt es einheitliche gesetzliche Krankenkassenbeiträge. Sie werden zentral im Fonds gesammelt und an die einzelnen Kassen verteilt. Kommt eine Kasse mit diesem Geld nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Kosten zu decken. Das tun bislang einige Versicherungen, aber noch nicht alle. Experten schätzen aber, dass aufgrund der weiter steigenden Gesundheitskosten künftig mehr und mehr Kassen Zusatzbeiträge einführen werden.
Wie hoch kann der Betrag maximal ausfallen?
Theoretisch können die Versicherer beliebig hohe Zusatzbeiträge verlangen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium werden sie aber alles daran setzen, den Betrag gering zu halten, damit nicht zu viele Versicherte zu anderen Kassen wechseln. Es gibt auch eine Belastungshöchstgrenze: Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen bei über zwei Prozent des persönlichen Bruttoeinkommens, gibt es für den Differenzbetrag einen steuerfinanzierten Sozialausgleich. Für 2011 und 2012 wurde dieser Durchschnittsbeitrag jedoch auf 0 Euro festgelegt, da die Mehrheit der Kassen noch keinen Zusatzbeitrag erhoben hat.
Muss wirklich jeder einen Zusatzbeitrag bezahlen?
Es gibt Ausnahmen: Bei einer Familienversicherung zahlt nur der Versicherungsnehmer, die beitragsfrei Mitversicherten nicht. Befreit sind auch Empfänger von Elterngeld, Krankengeld, Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie Auszubildende, die maximal 325 Euro verdienen. Nicht bezahlen müssen – wohlgemerkt den Durchschnittsbeitrag – auch Hartz-IV-Empfänger, wenn sie keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte haben. Aber: Erhebt die Kasse einen höheren Wert als der Durchschnitt, kann sie Letztgenannte trotzdem zur Zahlung der Differenz verpflichten.
Kann ich kurzfristig die Krankenkasse wechseln, wenn ich mehr zahlen soll?
Ja, es gibt ein Sonderkündigungsrecht, wenn erstmalig ein Zusatzbeitrag erhoben oder der bestehende erhöht wird. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate (statt der üblichen 18). Während dieser Frist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden.

