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Vorsorge für Schwangere

Drei Ultraschalluntersuchungen werden in der Schwangerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. (Foto: V. Gaijic/Fotolia)Drei Ultraschalluntersuchungen werden in der Schwangerschaft von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. (Foto: V. Gaijic/Fotolia)

Tastuntersuchungen und Ultraschall sind Routine.

Die Betreuung von Schwangeren zur Vorsorge hat eine lange Geschichte. Heute geben die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vor, welche Untersuchungen notwendig sind. Schwangere haben einen gesetzlichen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, die zu Beginn einmal im Monat, ab der 32. Woche zweiwöchentlich stattfinden. Für die Kosten kommen die Krankenkassen auf. Eine Praxisgebühr ist für diese Untersuchungen nicht fällig und der Arbeitgeber muss berufstätige Schwangere dafür  freistellen.

Bei jedem Vorsorgetermin stehen folgende Untersuchungen an:

  •  Blutdruck messen.
  •  Gewichtskontrolle. Durchschnittlich nehmen Schwangere nach Angaben des Berufsverbands der Frauenärzte ein bis 1,5 Kilogramm pro Monat zu – allerdings ist das nur ein Durschnittswert, der individuell abweichen kann.
  •  Urintests auf Zucker und Eiweißgehalt, um einen Schwangerschaftsdiabetes oder Nierenprobleme auszuschließen.
  • Ein Bluttest zur Erkennung von Eisenmangel unter Bestimmung des Hämoglobins.
  • Eine Tastuntersuchung, die über die Lage des Kindes und den Stand der Gebärmutter Aufschluss gibt. Ebenso werden die kindlichen Herztöne abgehört.

Drei Mal zum „Baby-TV“

Drei Mal sind in der Schwangerschaft Ultraschalluntersuchungen vorgesehen – und zwar erstmals in der 9. bis 12. Woche, dann in der 19. bis 22. Woche und letztmals in der 29. bis 32. Woche. Sie dienen dazu, die Entwicklung des Kindes zu kontrollieren und etwaige Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Für alles, was in Sachen Bildgebung über diese drei Ultraschalltermine hinaus geht, wie auch Extras wie 3-D-Bilder aus dem Babybauch, müssen die werdenden Eltern selbst bezahlen. Es sei denn, es besteht ein medizinischer Grund für einen zusätzlichen Ultraschall.

Die meisten Vorsorgeuntersuchungen kann übrigens sowohl der Frauenarzt als auch die Hebamme durchführen – mit Ausnahme des Ultraschalls, der den gynäkologischen Praxen vorbehalten ist. In jede Vorsorgeuntersuchung eingeschlossen ist laut Mutterschaftsrichtlinien zudem die Beratung über die richtige Ernährung und die Klärung von Fragen.

Blut- und Diabetestest

Zur Vorsorge gehören auch Blut- oder Abstrichtests auf Chlamydien (sexuell übertragbare Kleinstbakterien), Hepatits B und Lues (Syphilis). Darüber hinaus wird auf Wunsch ein HIV-Test durchgeführt.

Empfehlenswert ist zwischen der 24. und 28. Woche ebenfalls ein spezieller Diabetes-Test. Etwa vier Prozent der Schwangeren bekommen nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Diabetes, was bei Urintests aber nicht immer erkannt wird. Beim genannten Diabetes-Test müssen die Betroffenen ein Glukosegetränk trinken, danach wird dann der Blutzucker gemessen.

  • Übrigens: Frauenärzte und Hebammen empfehlen die Einnahme von Folsäure bereits bei bestehendem Kinderwunsch, spätestens aber nach Bekanntwerden der Schwangerschaft. Folsäure ist für die Entwicklung des Embryos in den ersten drei Monaten wichtig, da sie beim Fötus Fehlbildungen wie einen offenen Rücken verhindern kann.

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