Leben mit dem Handicap
Werkstätten geben Schwerbehinderten eine Aufgabe. Weil sie einen pädagogischen Auftrag haben, genießen sie unter anderem Steuererleichterungen.
6,9 Millionen schwerbehinderte Menschen haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts zum Jahresende 2007 in Deutschland gelebt – rund 153.000 mehr als 2005. Umgerechnet auf die Bevölkerung bedeutet das: Etwa jeder Zwölfte hat hierzulande ein schweres Handicap. Gezählt wurden dabei all jene, denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt hat.
Behinderungen können körperlicher oder geistiger Natur sein. Sie können angeboren sein oder durch Unfälle und Krankheiten ausgelöst werden. Überwiegend handelt es sich bei den schweren Behinderungen in Deutschland laut Statistik um körperliche Mankos (64 Prozent). Bei 82 Prozent aller Fälle liegt die Ursache in einer Krankheit – weshalb der Anteil der Schwerbehinderten in einem Jahrgang parallel zum Lebensalter zunimmt.
Sinnvolle Beschäftigung
Ist die Behinderung erst einmal da, muss der Betroffene damit leben. Manche können das besser, andere weniger gut. Für alle gibt es jedoch verschiedene Hilfestellungen, meist unterstützt von staatlicher Seite.
So bieten bundesweit laut Bundessozialministerium zum Beispiel rund 700 Werkstätten für Behinderte denen eine Arbeitsstelle, die auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben. Wer in solchen Werkstätten sozialer Träger arbeiten darf, ist im Sozialgesetzbuch IX, Paragraf 136, geregelt: Es sind jene, die „wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können“. Auch sie sollen die Möglichkeit zur beruflichen Bildung und Beschäftigung haben. Allerdings muss langfristig ein „ Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ von ihnen erbracht werden können.
Überwiegend ist das Personal der Werkstätten, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen organisiert sind, geistig behindert. Das teilt die Organisation selbst mit. Nur rund 3,6 Prozent der Mitarbeiter seien körperlich beeinträchtigt.
Handwerker und Dienstleister
Werkstätten für Behinderte sind den meisten durch ihre Holzarbeiten bekannt. Vielfach sind sie auf Märkten mit Spielzeug oder Möbeln vertreten. Weil sie rechtlich vorgeschrieben aber viele verschiedene Arbeitsfelder bieten sollen, sind sie laut Bundesarbeitsgemeinschaft in fast allen Branchen vertreten – von der Herstellung und Vermarktung von Handwerksprodukten über die Lohn- und Auftragsfertigung (etwa in der Metallbearbeitung oder Montage) bis hin zur Dienstleistung (in Wäschereien oder der Gärtnerei- und Landschaftspflege).
Von den regulären Gesetzen des Marktes sind Werkstätten für Behinderte jedoch ausgenommen. Sie zahlen nur geringe Löhne und müssen lediglich den verringerten Umsatzsteuersatz abführen. Außerdem können Firmenkunden ihre Rechnungsausgaben teils mit der Ausgleichsabgabe verrechnen, die sie zahlen müssen, falls sie selbst die vorgeschriebene Quote an schwerbehinderten Mitarbeitern nicht erreichen.
All diese Vergünstigungen haben einen triftigen Grund: Schließlich sollen Werkstätten für Behinderte nicht in erster Linie Gewinn bringen, sondern ihre Mitarbeiter bei Bedarf auch pädagogisch, therapeutisch und pflegerisch betreuen. „Das Ergebnis ihrer Eingliederungsleistungen heißt: Teilhabe am beruflichen Leben und dem der Gemeinschaft“, fasst die Interessenvertretung der Werkstätten die Aufgaben zusammen.



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