Missverständnisse um das Mindesthaltbarkeitsdatum
(dbp/cwr) Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen? Ab in den Müll! So denken nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums viel zu viele Menschen.
Dagegen will Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, etwas tun.
Nur weil das Datum auf einem Lebensmittel abgelaufen ist, heißt es nicht, dass man es nicht mehr essen oder trinken kann. Häufig seien Nahrungsmittel auch viele Tage nach überschrittenem Haltbarkeitsdatum vollkommen unbedenklich zu genießen, so das Ministerium.
Viele Menschen verwechselten das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) mit dem Verfallsdatum. Damit müssen Lebensmittel gekennzeichnet sein, die leicht verderben können, wie beispielsweise Hackfleisch oder Fisch. Ist es überschritten, heißt es „Finger weg“, denn dann besteht Gefahr für die Gesundheit. Das MHD gibt dagegen den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel – richtig gelagert – seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe und Geschmack behält. Ist ein Produkt „abgelaufen“, rät das Ministerium den Verbrauchern, zu riechen, zu fühlen, zu schmecken und genau hinzuschauen. Besteht es diese Tests, kann es in der Regel noch verzehrt werden.
Weil aber eben beschriebenes Missverständnis tief in den Köpfen verankert zu sein scheint, landen viele Lebensmittel im Abfall – obwohl man sie noch essen könnte. „Lebensmittel sind kostbar – wir können es uns nicht leisten, dass jährlich viele Millionen Tonnen auf dem Müll landen. Wer bewusst mit Lebensmitteln umgeht, leistet einen Beitrag zum Schutz des Klimas und der Umwelt – und spart obendrein noch Geld“, sagt Ilse Aigner. Helfen sollen Informationen auf der Internetseite www.bmelv.de, unter anderem ist dort unter www.bmelv.de/video_mhd ein Video abrufbar mit dem Titel „Teller oder Tonne?“.

