Hilfe aus Osteuropa als Alternative zum Pflegeheim
Eine Ganztagsbetreuung zu Hause – mithilfe einer Pflegekraft aus Osteuropa wird sie möglich. (Foto: godfer/Fotolia)Neue rechtliche Vorgaben erleichtern die legale 24-Stunden-Betreuung
(dbp/auh) „Wohin mit Vater?“ – so lautet der provozierende Titel eines Buches, das ein häufiges familiäres Problem schildert: Die Eltern sind alt geworden, brauchen Unterstützung im Haushalt oder bei der Körperpflege, doch die Kinder sind längst aus dem Haus und leben ihr eigenes Leben. Dann stirbt plötzlich die Mutter und der Vater kommt allein nicht zurecht. Mit einer ambulanten Pflege ist es nicht getan, eigentlich müsste rund um die Uhr jemand nach ihm sehen. Doch der Vater hängt an seiner gewohnten Umgebung, ein Pflegeheim kommt also nicht infrage.
In dem 2007 erschienenen Buch entscheidet sich der Sohn für eine Pflegekraft aus Polen – jedoch ohne die damals noch strengen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Heute ist es dank einer Reihe gesetzlicher Neuerungen einfacher, eine osteuropäische Hilfskraft auf legaler Basis zu beschäftigen.
Haushaltshilfen aus Osteuropa dürfen inzwischen auch „notwendige pflegerische Alltagshilfen“ leisten. Dazu gehört die Hilfe beim An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken oder bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung. Seit 1. Mai 2011 benötigen Haushaltshilfen, Pflege- und Betreuungskräfte aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien oder den baltischen Staaten keine Arbeitsgenehmigung mehr in Deutschland. Rumänische und bulgarische Hilfen brauchen die Genehmigung noch bis Ende 2013.
Im Vorfeld gut beraten lassen
Wer sich eine 24-Stunden-Hilfe wünscht, sollte über die räumlichen und finanziellen Voraussetzungen verfügen. Denn die Pflegekasse bezuschusst die Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht. Immerhin darf das Pflegegeld (bei Pflegestufe I monatlich 225 Euro, ab 2012 235 Euro) zur Finanzierung verwendet werden.
In jedem Fall ratsam ist eine gute Beratung, entweder beim örtlichen Pflegestützpunkt oder bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Die ZAV ist auch bei der Suche nach einer geeigneten Kraft behilflich.
Der Pflegebedürftige schließt dann mit der Betreuungskraft einen Arbeitsvertrag ab, der sich an die Regeln des Arbeitsschutzes (Urlaubsanspruch, maximale Arbeitszeit, Kündigungsschutz) halten muss. Bei der Vergütung wird geraten, sich am Mindestlohn zu orientieren, das sind 7,50 Euro/Stunde in den neuen und 8,50 Euro/Stunde in den alten Bundesländern. Empfohlen wird auch, eine Probezeit zu vereinbaren.
Private Vermittlungsagenturen
Zahlreiche private Vermittlungsagenturen bieten darüber hinaus Kontakte zu selbstständigen Pflegekräften oder osteuropäischen Entsendeunternehmen. Diese beiden Varianten entheben den Pflegebedürftigen von den Pflichten als Arbeitgeber.
Wer Selbstständige beschäftigt, muss die Vorgaben von Bundesurlaubs- und Arbeitszeitgesetz nicht beachten; auch das Honorar wird frei ausgehandelt. Allerdings besteht – vor allem bei freier Kost und Logis – das Risiko, dass das Beschäftigungsverhältnis als „scheinselbstständig“ entlarvt wird, dann werden rückwirkend Steuern und Sozialabgaben fällig.
Weniger Risiken birgt das Modell Entsendung, bei dem die Pflegekraft weiterhin in ihrer Heimat angestellt ist und der zu Pflegende lediglich einen Dienstleistungsvertrag entweder mit einer deutschen Agentur oder direkt mit dem osteuropäischen Unternehmen abschließt.


Nadine sagt:Nach fünf Jahren eigener Erfahrung kann ich sagen:1) es klappt in der Regel sehr gut mit der Betreuung duch Polen. Sie sind ausgesprochen herzlich und zuverlässig.2) Bei der Auswahl der Vermittlerfirma sollte man gut überlegt vorgehen. Wir haben da (nicht bei Pflegehelden) auch schon manche schlechte Erfahrung gemacht.