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Gut geschützt durch vielfältige Vorsorge

Consultation - Poignée de mainDie jährliche Untersuchung beim Gynäkologen sollte für alle Frauen ab 20 Jahren selbstverständlich sein. (Foto: JPC-PROD / Fotolia)

Frauen ab 20 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung

(dbp/nas) Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten jeder Frau über 20 Jahren Früherkennungsuntersuchungen an – gestaffelt nach Altersklassen. Einige weitere Tests müssen selbst bezahlt werden.

Pap-Test kann Krebsvorstufen aufzeigen

Ab 20: Einmal pro Jahr zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zur Krebsvorsorge die Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane und auch einen Pap-Test. Dabei handelt es sich um einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der im Labor auf Zellveränderungen hin untersucht wird. Benannt ist der Test nach George Papanicolaou, der die Färbemethode entwickelt hat, mit der die Zellen sichtbar gemacht werden. Der Abstrich sollte nach Möglichkeit in den Wochen nach der Menstruation durchgeführt werden und nicht während der Blutung.

Ab 30: Ab dem Alter von 30 Jahren gehört auch die jährliche Tastuntersuchung der Brust zum Vorsorge-Paket der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu zählt die ärztliche Anleitung zu einer Selbstuntersuchung, die jede Frau regelmäßig durchführen sollte – und zwar laut der Empfehlung von Experten monatlich und bereits in jüngeren Jahren.

Ab 35: Alle Frauen – ebenso wie alle Männer – können ab 35 am bundesweiten Hautkrebs-Screening teilnehmen. Dabei hat man im zweijährlichen Abstand Anspruch auf eine qualitätsgesicherte Untersuchung der gesamten Körperoberfläche.

Ab 50: Ab diesem Alter spielt die Darmkrebsvorsorge eine wichtige Rolle. Bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres gibt es für gesetzlich Versicherte einmal pro Jahr einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl – ebenfalls für Frauen und Männer gleichermaßen. Jeder über 55 kann sich einer Darmspiegelung (Koloskopie) unterziehen – mit einer Wiederholung zehn Jahre nach der ersten. Wer das nicht möchte, bekommt stattdessen eine Stuhlblut-Untersuchung alle zwei Jahre bezahlt. In puncto Brustkrebsvorsorge greift für Frauen ab 50 Jahren (und bis zum vollendeten 69. Lebensjahr) zudem das Mammographie-Screening: Alle zwei Jahre werden die Frauen zu einer Mammographie, einer speziellen Röntgenuntersuchung der Brust, eingeladen.

Bei erblicher Vorbelastung wird früher kontrolliert

Für Frauen mit einer erblichen Vorbelastung für Brust- oder Darmkrebs ist aufgrund ihres erhöhten Risikos eine frühere und engmaschigere Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Versicherung möglich. Außerdem kann jede Frau zusätzliche Untersuchungen als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) in Anspruch nehmen – die sie dann aber selbst bezahlen muss. Dazu gehören zum Beispiel der vaginale Ultraschall, der einer frühzeitigen Diagnose nicht tastbarer Tumore an Eierstöcken und der Gebärmutter dient und der Ultraschall der Brust. Diese sogenannte „Mammasonographie“ kann eine sinnvolle Ergänzung zur Früherkennung durch die Mammographie sein, ein Ersatz ist sie allerdings nicht.

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