Erste Hilfe nach der PECH-Regel
Stürze sind auf der Piste an der Tagesordnung. Manchmal ziehen sie Verstauchungen oder Prellungen nach sich.Wintersport bringt zum einen viel Spaß, zum anderen aber auch ein hohes Verletzungsrisiko. Wer Prellungen und Verstauchungen richtig versorgen will, sollte sich an die sogenannte PECH-Regel halten.
PECH steht für Pause, Eis, Compression und Hochlagern. In der Praxis bedeutet das: Nach einem Sturz sollte der verletzte Körperteil, also der Arm, der Fuß oder das Bein, zunächst ruhiggestellt und anschließend gekühlt werden. Zum Kühlen eignet sich Schnee, aber auch kaltes Wasser, Eiswürfel oder Kühlkompressen. „Die Haut sollte aber nicht direkt mit dem Eis in Berührung kommen, besser ein dünnes Tuch dazwischen legen“, empfiehlt die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink. Denn wer Eiswürfel direkt auf die Haut legt, riskiere eine Unterkühlung.
Kühlpausen einlegen
Geprellte oder gestauchte Gelenke sollten für zwei bis drei Stunden gekühlt werden. Wichtig ist, die Kühlung zwischendurch immer wieder kurz zu unterbrechen (zwei bis dreimal in der Stunde), damit die Muskeln wieder durchblutet werden. Werden keine Kühlpausen eingelegt, ist der Schmerz nach der Kühlung intensiver, da die Durchblutung sehr stark ansteigt.
Die Kompressionsregel bedeutet, dass die Verletzung während oder nach der Kühlung verbunden werden sollte, damit der betroffene Körperteil nicht zu sehr anschwillt.
Verletzte Füße sollten nach Empfehlung der Bundesapothekerkammer zudem zeitnah und die ersten zwei Tage lang über Herzhöhe gelagert werden, damit das Blut besser abfließen kann.

