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Autoumrüstung: Fahren trotz Handicap

Eine körperliche Behinderung schließt das Autofahren nicht aus – Fahrzeuge können entsprechend umgerüstet werden. (Foto: Dron/Fotolia)Eine körperliche Behinderung schließt das Autofahren nicht aus – Fahrzeuge können entsprechend umgerüstet werden. (Foto: Dron/Fotolia)

Menschen mit Behinderung bekommen teils Zuschüsse für die Fahrzeugumrüstung.

Mobil zu sein ist heute selbstverständlich. Doch was, wenn beispielsweise nach einem Unfall eine Behinderung das Autofahren unmöglich macht? Den Verzicht auf das Autofahren muss das nicht zwingend bedeuten, denn es gibt viele Möglichkeiten, Fahrzeuge so umzurüsten, dass auch Behinderte sie bedienen können – egal, ob man querschnittsgelähmt ist, Bein oder Arm verloren hat. Auch bei Einschränkungen, die von Geburt an vorhanden sind, wie etwa Kleinwüchsigkeit, gibt es Lösungen.

Geklärt werden muss dafür als Erstes die Finanzierung. Die entsprechenden Regeln finden sich in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV). „In erster Linie sind Arbeitsämter und Rentenversicherungsträger die Kostenträger“, erklärt Edmund Friedrich, der zum Team des Web-Portals www.autoanpassung.de gehört. Die Infoseite zum Thema Autoumrüstung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Berufliche Gründe zählen

Die Umrüstung des Fahrzeugs werde bei Genehmigung des Antrags voll übernommen, außerdem gebe es zur Anschaffung Zuschüsse bis zu 9500 Euro, sagt Friedrich. Voraussetzung für eine Förderung ist allerdings, dass der Antragssteller seine Mobilität für seine Berufstätigkeit erhalten will. „Die kulturelle und soziale Teilhabe behinderter Menschen ist zwar eigentlich auch gesetzlich festgelegt, wird als Begründung für einen Antrag auf Förderung aber im Allgemeinen abgelehnt“, so der Experte.

Friedrich rät, sich beispielsweise beim Sozialverband VdK bei der Antragstellung beraten zu lassen. Auch der Verein „Mobil mit Behinderung“ oder der Bund behinderter Autobesitzer können weiterhelfen. „Man sollte sich nicht schnell abspeisen lassen und bissig sein“, rät der Fachmann.

Gutachten zur Fahrtüchtigkeit

Ist die finanzielle Seite geklärt, müssen technische und ärztliche Gutachten erstellt werden, ob der behinderte Mensch in der Lage ist, am Verkehr teilzunehmen. Ein negatives Gutachten muss nicht gleich das Aus bedeuten – der Experte rät, ein weiteres in Auftrag zu geben. Spezielle Fahrschulen bilden Behinderte aus und helfen bei der Suche nach einem geeigneten Fahrzeug. Hat man schon einen Führerschein, wenn die Behinderung eintritt, bleibt er gültig. Allerdings muss auch in diesem Fall über ein Gutachten die Fahrtüchtigkeit abgeklärt werden.

Wer einen Neuwagen anschaffen möchte, sollte vorher abklären, ob er für eine Umrüstung geeignet ist. Je nach Art der Behinderung sind unterschiedliche Umbauten nötig: So macht es einen großen Unterschied, ob man einen Rollstuhl verladen oder im Rollstuhl sitzend fahren möchte. Viele Autohersteller geben einen Behindertenrabatt beim Neuwagenkauf.

So unterschiedlich die Möglichkeiten sind, ein Fahrzeug behindertengerecht zu machen – billig ist eine Umrüstung nicht. „Die Kosten können 100 Euro, aber auch 100 000 Euro betragen“, sagt Edmund Friedrich. Einfache Veränderungen seien beispielsweise die Verlegung von Pedalen und Hebeln oder die Einrichtung von Lenkhilfen. Es gebe aber auch komplexe Umrüstungen, mit deren Hilfe sogar Menschen Auto fahren können, die bis zum Halswirbel gelähmt sind.

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Quellenangaben: Interview mit Edmund Friedrich, Projektkoordinator www.autoanpassung.de, Online-Informationen des „Informationsportals für Menschen mit Behinderung, die Auto fahren (www.augenanpassung.de, aufgerufen September 2010), Online-Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (www.integrationsaemter.de), Online-Informationen des Bunds behinderter Autofahrer (www.bbab.de), Online-Informationen des Vereins Mobil mit Behinderung (www.mobil-mit-behinderung.de, alle aufgerufen im September 2010)

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